
Zur Prüfung, ob Sie Anspruch auf
Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe haben,
bitten wir um die Vereinbarung eines Termins. Bitte bringen Sie zu
diesem Termin
folgende Unterlagen mit, soweit diese für Sie zutreffend sind:
Unterlagen über Einkommensnachweise für Angehörige (Kinder etc.), die
mit in Ihrem Haushalt leben und denen Sie Unterhalt gewähren, wenn Sie
diesen Unterhalt ausschließlich durch Zahlung gewähren, dann Unterlagen
über die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung (z. B. Urkunden),
aktuelle Unterlagen, wie z. B. Lohnabrechnungen oder
Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit bzw. Sozialamtes, über Ihr
monatliches Einkommen, welches Sie eventuell beziehen:
- aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit,
- aus Vermietung und Verpachtung,
- aus Wohngeld,
- durch Erhalt von Arbeitslosengeld oder ALG II bzw.
Sozialhilfe,
- durch Unterhaltszahlungen,
Unterlagen über abgeschlossene Versicherungen, z. B. Haftpflicht-,
Unfall-, Lebensversicherung etc., wichtig hierbei sind die monatlichen
Belastungen,
Mietvertrag,wenn Sie ein Eigenheim oder Grundstück besitzen, Unterlagen
über dessen Wert und eventuelle Belastungen, außerdem über monatliche
Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Grundstückssteuern etc.),